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   BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 50.87   

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https://dejure.org/1990,7152
BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 50.87 (https://dejure.org/1990,7152)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1990 - 1 C 50.87 (https://dejure.org/1990,7152)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1990 - 1 C 50.87 (https://dejure.org/1990,7152)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87

    Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 50.87
    Diese überschriften heben nur die wichtigsten in den betreffenden Abschnitten geregelten Straftaten nochmals hervor, fassen aber nicht wie beispielsweise die Überschrift "Gemeingefährliche Straftaten" des 27. Abschnitts eine besondere Kategorie von Delikten (vgl. BVerwGE 84, 17 [BVerwG 17.10.1989 - 1 C 36/87]) zusammen.

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Fünfjahresfrist des § 5 Abs. 2 Satz 1 WaffG ist der Erlaß des Widerspruchsbescheides (BVerwGE 84, 17 [BVerwG 17.10.1989 - 1 C 36/87]; Beschluß vom 2. Juni 1988 - BVerwG 1 B 69.88 - Buchholz a.a.O. Nr. 50 S. 20 = GewArch 1988, 311 ; Urteil vom 30. April 1985 - BVerwG 1 C 24.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 41 S. 65 ).

    Das - alternativ - an den Kläger gerichtete Gebot, die Waffe einem Berechtigten zu überlassen, wäre zwar für sich allein betrachtet nicht zu beanstanden; denn es zwingt dem Kläger weder die Veräußerung der Waffe noch die Übergabe an einen bestimmten Personenkreis auf (vgl. BVerwGE 84, 17).

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 50.87
    "Unter Vermögen im strafrechtlichen Sinne wird üblicherweise 'die Summe aller geldwerten Güter nach Abzug der Verbindlichkeiten' (BGHSt 16, 220 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]), die Gesamtheit der wirtschaftlichen Güter einer Person (Wessels, Strafrecht, Besonderer Teil - 2, § 13 II 4 a), 'die Gesamtheit der Güter, die der Verfügungsgewalt einer Person unterliegen' (Maurach-Schroeder, Strafrecht, Besonderer Teil, Teilband 1.6. Aufl., § 46 II A 4 b) oder 'die Gesamtheit der einer Person zustehenden wirtschaftlichen Werte' (Blei, Strafrecht, Besonderer Teil, § 61 V 1) verstanden.
  • BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86

    Rechtsbeistandserlaubnis - Unzuverlässigkeit - Strafgerichtliche Verurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 50.87
    Es wird immer auf die besonderen Umstände des Einzelfalls ankommen (vgl. Beschluß vom 16. Juni 1987 - BVerwG 1 B 93.86 - GewArch 1987, 351).
  • BVerwG, 28.10.1983 - 1 B 144.83

    Annahme von Unzuverlässigkeit nach den Generalklauseln des Waffenrechts - Inhalt

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 50.87
    Die Verurteilung des Klägers wegen fortgesetzter Steuerverkürzung in zwei Fällen begründet demnach den Mangel der erforderlichen Zuverlässigkeit, sofern nicht besondere Umstände diese Annahme ausnahmsweise entkräften (vgl. Beschluß vom 24. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 144.83 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 36 S. 39 ).
  • BVerwG, 02.06.1988 - 1 B 69.88

    Waffengesetz - Strafhaft - Verwahrung - Sperrfrist - Anrechnung

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 50.87
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Fünfjahresfrist des § 5 Abs. 2 Satz 1 WaffG ist der Erlaß des Widerspruchsbescheides (BVerwGE 84, 17 [BVerwG 17.10.1989 - 1 C 36/87]; Beschluß vom 2. Juni 1988 - BVerwG 1 B 69.88 - Buchholz a.a.O. Nr. 50 S. 20 = GewArch 1988, 311 ; Urteil vom 30. April 1985 - BVerwG 1 C 24.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 41 S. 65 ).
  • BVerwG, 30.11.1989 - 3 C 92.87

    Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Jagdschein

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 50.87
    Zu der mit § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG insoweit gleichlautenden Vorschrift des § 17 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. b des Bundesjagdgesetzes in der Fassung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849) - BJagdG - hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 30. November 1989 - BVerwG 3 C 92.87 - BayVBl. 1990.375) wie folgt entschieden:.
  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 24.83

    Widerruf einer erteilten Waffenbesitzkarte

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 50.87
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Fünfjahresfrist des § 5 Abs. 2 Satz 1 WaffG ist der Erlaß des Widerspruchsbescheides (BVerwGE 84, 17 [BVerwG 17.10.1989 - 1 C 36/87]; Beschluß vom 2. Juni 1988 - BVerwG 1 B 69.88 - Buchholz a.a.O. Nr. 50 S. 20 = GewArch 1988, 311 ; Urteil vom 30. April 1985 - BVerwG 1 C 24.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 41 S. 65 ).
  • BVerwG, 06.02.1996 - 1 B 131.95

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Erhebung einer Abweichungsrüge

    Wie in der Beschwerdebegründung zutreffend dargelegt ist, hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 50.87 - (vgl. Buchholz 402.5 WaffG Nr. 57) ausgeführt, es erscheine nicht von vornherein ausgeschlossen, die gesetzliche Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 2 WaffG als widerlegt anzusehen, wenn zwar die Fünf-Jahres-Frist seit Rechtskraft der strafrechtlichen Verurteilung noch nicht verstrichen ist, der Zeitpunkt der Begehung der Straftat aber sehr lange zurückliegt und der Betroffene sich seither straffrei geführt hat.
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